Guten Abend,Brosnan hat geschrieben: ↑Do 28. Okt 2021, 19:41 Hello,
weiß jemand, wie die Situation bei Eventim aussieht? Ich habe das gesucht aber das steht nirgendwo. Sind die Veranstaltungen im Jahr 2022 nur für 2Gs ? Wird das vom Bundesland entschieden, ob ein Konzert unter 2 G (sehe Hamburg) oder 3G stattfindet oder wird das vom Veranstalter entschieden? Ich habe gut nen tausender investiert für die Konzerte in Deutschland und ich weiß noch nicht, ob der liebe Eric uns den Gefallen tut, vorbei zu kommen. Vielleicht sagt er ab.
In der Waldbühne war ich vor einem Monat bei Tom Jones, galt die 3G Regelung aber ist doch draußen. Wie ist das im Innenraum geregelt?
Grüße
Brosnan
ich glaube, seriös kann das jetzt noch niemand wissen. Entscheidend sind die jeweils gültigen lokalen bzw. regionalen behördlichen Vorgaben und das, was die Veranstalter daraus machen. Daher kann es vermutlich keine einheitliche Regelung geben; die kommende Bundesregierung stellt ja auch eine Art „Freedom Day“ für März in Aussicht. Bei Eventim steht für die Genesis-Konzerte, die im März indoor stattfinden sollen und dieser Tage in den VVK gingen, ein Hinweis, der zumindest 2G als Möglichkeit explizit benennt:
Im November wollte ich zu einer skandinavischen Sängerin Ane Brun, wo sich der Veranstalter wegen der Abstandsauflagen für 2G entschieden hat und deshalb nur die Konzerte in Hamburg und Berlin stattfinden können -„mein“ Konzert in Offenbach wurde abgesagt.Beim Ticketkauf erkennt der Besucher an, dass Veranstaltungen während der Corona-Pandemie eventuell nicht in der gewohnten Form aufgrund der aktuellen, dynamischen Entwicklung stattfinden und es zu kurzfristigen Änderungen der Zutrittsberechtigungen kommen kann. Sollten aus wichtigem Grund, z.B. behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein (z.B. 2G-Regel, Impf- , Genesungs-, oder neg. Testnachweis, Kontaktdatenerhebung), ist der Veranstalter im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen berechtigt, sich diese Nachweise und/oder Erklärungen vom Besucher unmittelbar vor Zutritt zur Veranstaltung vorlegen zu lassen und die Einhaltung vorgegebener Anforderungen zu überprüfen. Es gilt die am Veranstaltungstag gültige Berliner Corona-Landesverordnung und die entsprechenden Einlassbestimmungen des Veranstalters.