Re: Claptons Europa-Tournee 2020 - Termine, Tickets und weitere Infos
Verfasst: Do 12. Mär 2020, 17:15
Die Lage ist eigentlich so: Der Veranstalter erbringt die Leistung nicht, für die die Kunden bezahlt haben, daher müssen die Kunden das Geld zurückbekommen. So jedenfalls ist es bei den aktuell unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Fußballspielen. Also: Wenn ein Konzert abgesagt wird, hat der Kunde ein Recht auf Erstattung.Re: Claptons Europa-Tournee 2020 - Termine, Tickets und weitere Infos
Beitrag von Stevie » Do 12. Mär 2020, 16:35
Liebe Uta,
ist bei Krankheit eines Künstlers auch kein Problem - nur hier ist die Sachlage eine andere:
Die Behörden verbieten den Auftritt vor 1000+ Zuschauern, der/die Künstler sind unter Umständen willig zu spielen.
Höhere Gewalt?
Im Vorwege sind bestimmt schon einige Kosten aufgelaufen, beim Veranstalter/Eventim.
Fakt ist doch, Veranstalter/Eventim wird auf alle Fälle versuchen sich selbst schadlos zu halten.
Kann sich Veranstalter/Eventim eine Nicht-Rückzahlung aus Image-Gründen überhaupt leisten?
Ich bin da mal gespannt und will auf keinen Fall unken.
Liebe Grüße
Stevie